Ab wann ist man familienversichert


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Ab wann ist man familienversichert?

Diese Obergrenze wird jährlich angepasst und liegt im Jahr bei Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am Dezember privat krankenversichert waren sogenannte Bestandsfälle der PKV , gilt eine abweichende Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt bei Für Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und nachfolgenden Jahres überschreiten und für Selbstständige, die mit Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, bestehen zwei Möglichkeiten, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern: als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben oder in eine PKV zu wechseln. Zunächst weist die Krankenkasse das Mitglied auf das Ende der Versicherungspflicht und die damit bestehenden Möglichkeiten zu Austritt und Weiterversicherung hin. Wird der Austritt innerhalb von zwei Wochen danach erklärt, ist ein sofortiger Wechsel in eine PKV möglich. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die bisherige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse als freiwillige Mitgliedschaft fort.

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Voraussetzungen für die Familienversicherung Die kostenlose Mitversicherung in der elterlichen Krankenkasse ist nicht nur praktisch, sondern auch ein richtiges Schnäppchen! Wir erklären, was Studenten, Auszubildende und Eltern wissen sollten!

Familienversicherung ab wann greift?

Die kostenlose Mitversicherung in der elterlichen Krankenkasse ist nicht nur praktisch, sondern auch ein richtiges Schnäppchen! Wir erklären, was Studenten, Auszubildende und Eltern wissen sollten! Um gesetzlich mitversichert werden zu können, müssen die betreffenden Familienmitglieder jedoch ein paar Voraussetzungen erfüllen. So dürfen sie beispielsweise nicht mehr als Euro im Monat verdienen. Neben der Einkommensgrenze gibt es allerdings noch ein paar weitere Kriterien, die gesetzlich Mitversicherte unbedingt beachten sollten. Grundsätzlich gilt: Alle mitversicherten Familienmitglieder müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird, können Kinder und Pflegekinder dann bis zum Geburtstag mitversichert werden. Ist das Kind nicht erwerbstätig, weil es beispielsweise noch eine Schule besucht, verlängert sich dieser Zeitraum bis zum Ende des Geht der Nachwuchs einem anerkannten Studium nach oder macht eine Ausbildung, kann die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse sogar bis zum Lebensjahr ausgedehnt werden.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Die Zeit verlängert sich sogar bis zum Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist z. Lebensjahr, wenn es in Ausbildung oder einem Studium ist. Ist die Ausbildung durch einen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer:in unterbrochen, ist eine Verlängerung um weitere zwölf Monate möglich. Kinder, die sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen können, bleiben unbegrenzt familienversichert. Darüber hinaus darf keine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bestehen. Eine bestehende freiwillige Versicherung kann aber zugunsten der Familienversicherung gekündigt werden, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen. Die zwölfmonatige Bindungsfrist gilt in diesem Fall nicht. Wann dann genau die Familienversicherung beginnt — ob mit der Kündigung oder ab Vorliegen der Voraussetzungen — das regelt die Krankenkasse in ihrer Satzung. Fragen Sie am besten also bei Ihrer Krankenkasse nach. Sie finden die Satzung auch im Internet. Auch wer vormals privat krankenversichert war und die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt, kann wechseln.