Hat man es geschafft, 12 Stunden pro Tag ohne Nahrung auszukommen, kann man die Nachtfastenzeit auf 16 Stunden verlängern – was dem Optimum des Intervallfastens.
Die Höhe der Abgeltungssteuer errechnet sich ähnlich wie die der Körperschaftssteuer. Anstelle von 15 Prozent (Körperschaftssteuer) beträgt die Abgeltungssteuer.