Abmahnungsgespräch einladung
Personalgespräche sind wichtig für eine gute Zusammenarbeit, können aber unangenehm sein, besonders bei Kritik. Arbeitnehmer fragen sich oft, ob ihre Teilnahme verpflichtend ist, wie viel sie offenbaren müssen und ob Unterstützung möglich ist. Personalgespräche sollten im Ausgangspunkt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber positiv sein. Im Rahmen einer offenen Kommunikation ist eine gute Entwicklung der Zusammenarbeit am besten möglich. Dennoch können Personalgespräche durchaus auch unangenehm sein — insbesondere, wenn es um Kritik an der Arbeitsleistung oder sonstigem Verhalten des Arbeitnehmers geht. Zu unterscheiden ist nach den Anlässen für ein Personalgespräch. Davon hängt mitunter ab, ob der Arbeitnehmer zur Teilnahme und Mitwirkung verpflichtet ist und ob er eine Vertrauensperson hinzuziehen kann. Davon abzugrenzen sind aufgrund eines bestimmten Anlasses abgehaltene Kritikgespräche. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese weder für den Arbeitnehmer noch für den Personalverantwortlichen angenehm sind.
Einladung zum Abmahnungsgespräch
Geben Sie klare Informationen zum Datum, zur Uhrzeit und zum Ort des Gesprächs. Stellen Sie sicher, dass die Zeit für beide Parteien passt. Wenn das Gespräch online stattfindet, fügen Sie den entsprechenden Link oder die Anweisungen zur Teilnahme bei. Ermutigen Sie den Mitarbeiter, sich auf das Gespräch vorzubereiten. Sie können beispielsweise bitten, über bestimmte Themen nachzudenken, Zielsetzungen zu formulieren oder relevante Dokumente vorzubereiten. Dies zeigt, dass Sie an einem produktiven und gleichberechtigten Dialog interessiert sind. Betonen Sie die Vertraulichkeit des Gesprächs und ermutigen Sie zu Offenheit und Ehrlichkeit. Mitarbeiter sollten sich sicher fühlen, offen über Bedenken, Ideen oder Ziele zu sprechen. Bieten Sie die Möglichkeit an, den Termin bei Bedarf zu ändern. Dies zeigt Flexibilität und Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des Mitarbeiters. Geben Sie auch an, wie der Mitarbeiter Sie für Rückfragen oder Terminänderungen kontaktieren kann. Ziel dieses Gesprächs ist es, Ihre bisherigen Leistungen zu besprechen und gemeinsam Möglichkeiten für Ihre weitere berufliche Entwicklung zu erörtern.
| Vorbereitung auf das Abmahnungsgespräch | Fühlen sich Arbeitgeber genötigt, Mitarbeiter abzumahnen, haben diese unterschiedliche Vorgehensweisen zur Auswahl. Grundsätzlich kann eine Abmahnung schriftlich oder mündlich erfolgen. |
| Schritt-für-Schritt-Anleitung: Abmahnungsgespräch einladen | Personalgespräche sind wichtig für eine gute Zusammenarbeit, können aber unangenehm sein, besonders bei Kritik. Arbeitnehmer fragen sich oft, ob ihre Teilnahme verpflichtend ist, wie viel sie offenbaren müssen und ob Unterstützung möglich ist. |
Vorbereitung auf das Abmahnungsgespräch
Muss ich, bevor ich abgemahnt werde, angehört werden? Muss ich im Abmahngespräch die Abmahnung unterschreiben? Was passiert, wenn ich mich weigere, zum Personalgespräch zu gehen? Wir erläutern Ihnen den Ablauf und Inhalt eines Abmahnungsgesprächs und verraten Ihnen, wann eine Abmahnung droht, wenn sie im Mitarbeitergespräch fehlen. Vor einer Abmahnung muss nicht zwingend ein Abmahnungsgespräch oder Personalgespräch stattfinden. In der Regel erhalten Arbeitnehmer aber eine Einladung zum Mitarbeitergespräch wegen einer Abmahnung. Vorgesetzte bitten den betreffenden Arbeitnehmer nicht nur dann zum Personalgespräch, wenn die Abmahnung mündlich erfolgt, sondern auch oft, wenn die Abmahnung auf schriftlichem Wege erfolgt. Im Personalgespräch vor der Abmahnung wird das Abmahnungsschreiben dann dem Arbeitnehmer übergeben. Laut Gesetz ist die Anhörung des Arbeitnehmers für die Wirksamkeit einer Abmahnung keine Voraussetzung. Anderes kann allerdings gelten, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Anhörung vor einer Abmahnung vorsehen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Abmahnungsgespräch einladen
Ein Abmahnungsgespräch sollte im besten Fall zeitnah erfolgen. In der eigentlichen Konversation sollten Vorgesetzte sachlich und zielorientiert auf das vorhandene Fehlverhalten des Mitarbeiters hinweisen. Dabei handelt es sich nicht um ein Dialoggespräch im eigentlichen Sinne. Smalltalk ist hier deshalb eher fehl am Platze. Es gilt: Schnell zur eigentlichen Problematik kommen und nicht lange drum herum reden. Auch abgemahnte Beschäftigte sollen Ruhe bewahren. Sie können im Abmahnungsgespräch nichts gegen die Entscheidung des Chefs tun. Haben sie das Gefühl, zu Unrecht abgemahnt worden zu sein, können sie mithilfe eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht dagegen vorgehen. Nach dem eigentlichen Hinweis auf das unerwünschte Verhalten sollte der Chef im Abmahnungsgespräch dem Betroffenen gegenüber darlegen, was er in Zukunft von ihm erwartet. Auch die Erwartungen sollten zielgerecht und verständlich formuliert werden. Im Fall von Unpünktlichkeit kann beispielsweise absolute Pünktlichkeit gefordert werden.