Einzelunternehmer haben bei der Bilanz den Vorteil, dass es keine vorgegebene Bilanzgliederung gibt, die sie befolgen müssen. Es gilt § HGB. Im Grunde.
Alle Kosten, die Sie dem Arbeitszimmer direkt oder anteilig zuordnen können, sind absetzbar. Direkt dem Arbeitszimmer zuordenbar sind zum Beispiel die Kosten.