03 07 1956 geb.wann rente mit63
Die Rente mit 63 ist ein beliebtes Modell für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben. Angehende Rentner sollten sich rechtzeitig informieren. Endlich Zeit für Reisen, die Enkelkinder oder den Garten — die Rente mit 63 erscheint vielen Arbeitnehmern als verlockende Alternative. In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Bedingungen das möglich ist, welche Altersgrenzen gelten und wie hoch eventuelle Rentenkürzungen ausfallen. Die Rente mit 63 zählt zu den vorgezogenen Altersrenten , bei der Sie als Versicherter vor dem regulären Rentenalter Ihre gesetzliche Rente beziehen können. Das steckt dahinter:. In Deutschland ist die vorgezogene Altersrente ein beliebtes Modell. Durchschnittlich gingen die Arbeitnehmer mit 64,1 Jahren in Ruhestand. Neben dem Renteneintritt mit 63 Jahren werden oft auch diese Renten als Frührente bezeichnet:. Wenn Sie nicht das reguläre Renteneintrittsalter abwarten möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Je nach Ihrer persönlichen Situation kommt infrage:.
03.07.1956 Geburtstag: Wann kann ich Rente mit 63 beziehen?
Ab wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen. Doch auch für sie gelten künftig höhere Eintrittsalter. Auch bei diesen Rentenarten wird das Einstiegsalter seit schrittweise um zwei Jahre angehoben:. Sie können Ihre gesetzliche Altersrente zum vorgesehenen Zeitpunkt, später oder früher beantragen. Abschläge können Sie durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Sie sind beispielsweise 63 Jahre alt, haben das Regelalter noch nicht erreicht und möchten vorzeitig in Rente gehen? Wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angespart haben, greift die Rente für langjährig Versicherte. Allerdings wird Ihnen pro Jahr Ihres vorzeitigen Rentenbezugs eine Minderung von 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Diese Kürzung können Sie durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgleichen.
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| Rentenfrage 1956-Geboren: Ist 63 die richtige Altersgrenze? | Ist von der "Rente mit 63" die Rede, ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein vorzeitiger Renteneintritt ohne Abschläge gemeint, obwohl es eine abschlagsfreie Rente mit einem Alter von 63 Jahren nicht mehr gibt. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet zwei verschiedene Altersrenten, die schon vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können: die "Altersrente für langjährig Versicherte" mit 35 Versicherungsjahren und die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit 45 Versicherungsjahren. |
Alter 63: Rentenbeginn für Geburtsjahrgang 1956
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen. Alle Jahrgänge vor können mit 63 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Deshalb wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oft auch "Rente mit 63" genannt. Für die Jahrgänge zwischen und wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Sind Sie im Jahr oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Ein Spezialfall sind langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Angehörige dieser Berufsgruppe können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Für alle Versicherten ab dem Jahrgang wird die Altersgrenze allerdings stufenweise auf das Lebensjahr angehoben.
Rentenfrage 1956-Geboren: Ist 63 die richtige Altersgrenze?
Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden neben den besonders langjährig Versicherten nach 45 Jahren auch schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Frührente ohne Abschläge wird häufig noch "Rente mit 63" genannt, denn alle vor Geborenen konnten nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Das gilt nicht mehr für die nachfolgenden Jahrgänge, für sie steigen die Altersgrenzen um jeweils zwei Monate an. Ab Jahrgang können Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Gesetz sieht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Abschläge vor. Diese Art der Altersrente fällt allerdings etwas niedriger aus als die Regelaltersrente, weil sie früher beginnt und dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde.